Besonders riskant sind Angebote, die eine bestimmte Sternezahl, vorgefertigte Texte oder eine positive Bewertung gegen Geld oder Sachleistungen versprechen. Das gilt auch dann, wenn eine Agentur die Abwicklung übernimmt. Ein Vertrag mit der Agentur verlagert die operative Aufgabe, beseitigt aber nicht automatisch das Risiko, dass das Unternehmen die Inhalte für seine Verkaufsförderung verwendet.
Auch eigene Mitarbeitende, verbundene Unternehmen oder Personen ohne tatsächliche Nutzung dürfen nicht als unabhängige Kundinnen und Kunden dargestellt werden. Ein echter Kunde kann eine Bewertung freiwillig abgeben. Wird ihm jedoch ein bestimmter Inhalt vorgegeben oder eine positive Bewertung als Gegenleistung verlangt, muss die konkrete Gestaltung gesondert geprüft werden.
Bei Plattformen und Agenturen gehören deshalb Leistungsbeschreibung, Freigabeweg, Herkunft der Bewertungen und Kontrollrechte in die Vertragsakte. Lassen sich Herkunft, Auswahl und Umgang mit Auffälligkeiten nicht nachvollziehen, sollte die Werbung nicht mit einer uneingeschränkten Echtheitsaussage arbeiten.