Kausalität beantwortet die Frage, ob der geltend gemachte Nachteil ohne die Wettbewerbsverletzung ausgeblieben wäre. Bei Marktgeschehen lässt sich diese Verbindung selten mit einem einzelnen Dokument zeigen. Meist entsteht sie aus einer konsistenten Beweiskette.
Eine zeitliche Nähe ist wichtig, aber für sich allein nicht ausreichend. Sinkt der Absatz nach Beginn einer beanstandeten Kampagne, muss zusätzlich geprüft werden, welche Kundengruppe angesprochen wurde, ob Produkte oder Leistungen tatsächlich vergleichbar waren und welche anderen Entwicklungen im selben Zeitraum wirkten.
Der Gegenvergleich braucht eine transparente Grundlage. Geeignet können frühere Vergleichszeiträume, nicht betroffene Vertriebsgebiete, bestehende Kundenbeziehungen, dokumentierte Angebotsverläufe oder konkrete Rückmeldungen sein. Welche Methode trägt, hängt von Geschäftsmodell, Datenqualität und Streitgegenstand ab.
Bei entgangenem Gewinn ist die hypothetische Entwicklung ohne Verletzung zu begründen. Annahmen müssen erkennbar bleiben. Je klarer Ausgangsdaten, Berechnungsschritte und Unsicherheiten getrennt sind, desto besser lässt sich der behauptete Zusammenhang rechtlich und betriebswirtschaftlich prüfen.