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Zeitungs-Empfehlungen als Werbung: § 3 UWG richtig einordnen

Wie Unternehmen redaktionell wirkende Empfehlungen in Zeitungen nach § 3 UWG rechtlich und beweissicher einordnen.

, Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt

§ 3 UWG betrifft eine besondere Konstellation: Eine falsche Angabe in einer Zeitung kann wie eine redaktionelle Empfehlung des Unternehmens eines anderen erscheinen. Für die Einordnung kommt es daher auf Inhalt, Erscheinungsbild und Zuschreibung der Mitteilung an.

Zu prüfen sind die konkrete Mitteilung, die behauptete Empfehlung, der Herausgeber oder Eigentümer des Druckwerks und die Frage, ob die falsche Angabe dem empfohlenen Unternehmen zugerechnet wird. Sichern Sie die vollständige Ausgabe und nicht nur einen Ausschnitt.

Zu prüfen sind Veröffentlichung, betroffene Aussage, Herausgeber oder Eigentümer des Druckwerks und die Frage, welchem Unternehmen die Empfehlung zugerechnet wird. Sichern Sie die vollständige Ausgabe sowie die unveränderte digitale Fassung.

§ 3 UWG: Die konkrete Prüfung ersetzt keine pauschale Bewertung.
Erste Orientierung

Welche Prüfung passt zu § 3 UWG?

Der kurze Prüfpfad ordnet die typische Ausgangslage zu § 3 UWG ein und führt zu einem nächsten Dokumentationsschritt.

§ 3 UWG verlangt eine konkrete Einordnung des Sachverhalts.

01 Frage 1

Was steht im Mittelpunkt der Prüfung nach § 3 UWG?

§ 3 UWG verlangt eine konkrete Einordnung des Sachverhalts.

Erste Orientierung

Was steht im Mittelpunkt der Prüfung nach § 3 UWG?

01

Die Freigabeunterlagen sind noch unvollständig.

Ordnen Sie Aussage, Zielgruppe, Freigaben und Nachweise vor dem Start.

02

Die konkrete Maßnahme sollte unverändert dokumentiert werden.

Sichern Sie Originalfassung, Zeitraum, Reichweite und Reaktion.

03

Die Rollen und das rechtliche Ziel brauchen eine getrennte Prüfung.

Erstellen Sie eine Akte mit Beteiligten, Handlung, Belegen und gewünschtem nächsten Schritt.

Rechtsrahmen und Abgrenzung

§ 3 UWG betrifft eine besondere Konstellation: Eine falsche Angabe in einer Zeitung kann wie eine redaktionelle Empfehlung des Unternehmens eines anderen erscheinen. Für die Einordnung kommt es daher auf Inhalt, Erscheinungsbild und Zuschreibung der Mitteilung an.

Ordnen Sie Aussage, Zielgruppe, Freigaben und Nachweise vor dem Start.

Welche Tatsachen besonders zählen

Zu prüfen sind die konkrete Mitteilung, die behauptete Empfehlung, der Herausgeber oder Eigentümer des Druckwerks und die Frage, ob die falsche Angabe dem empfohlenen Unternehmen zugerechnet wird. Sichern Sie die vollständige Ausgabe und nicht nur einen Ausschnitt.

Sichern Sie Originalfassung, Zeitraum, Reichweite und Reaktion.

Unterlagen und Freigabe ordnen

Zu prüfen sind Veröffentlichung, betroffene Aussage, Herausgeber oder Eigentümer des Druckwerks und die Frage, welchem Unternehmen die Empfehlung zugerechnet wird. Sichern Sie die vollständige Ausgabe sowie die unveränderte digitale Fassung.

Erstellen Sie eine Akte mit Beteiligten, Handlung, Belegen und gewünschtem nächsten Schritt.

Typische Fehlannahmen vermeiden

§ 3 UWG betrifft eine besondere Konstellation: Eine falsche Angabe in einer Zeitung kann wie eine redaktionelle Empfehlung des Unternehmens eines anderen erscheinen. Für die Einordnung kommt es daher auf Inhalt, Erscheinungsbild und Zuschreibung der Mitteilung an.

Ordnen Sie Aussage, Zielgruppe, Freigaben und Nachweise vor dem Start.

Praktische nächste Schritte

Zu prüfen sind die konkrete Mitteilung, die behauptete Empfehlung, der Herausgeber oder Eigentümer des Druckwerks und die Frage, ob die falsche Angabe dem empfohlenen Unternehmen zugerechnet wird. Sichern Sie die vollständige Ausgabe und nicht nur einen Ausschnitt.

Sichern Sie Originalfassung, Zeitraum, Reichweite und Reaktion.

FAQ

Häufige Fragen zu § 3 UWG

Welche Unterlagen sollten zuerst gesichert werden? +

Sichern Sie die Originalfassung, den Zeitpunkt, die Reichweite und die internen Freigaben.

Ist die Handlung automatisch unzulässig? +

Nein. Die konkrete Kommunikation, der Marktbezug und die Beweislage müssen geprüft werden.

Kann sofort gegen die Maßnahme vorgegangen werden? +

Das hängt von Anspruch, Dringlichkeit und Beweislage ab. Ein passender nächster Schritt sollte anhand der Unterlagen gewählt werden.

Themen

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