Kundenabwerbung strukturiert prüfen
Ordnen Sie Ansprache, bestehende Geschäftsbeziehungen, Informationsgrundlage und Beweise, bevor Sie das Verhalten eines Mitbewerbers rechtlich bewerten.
Die gezielte Ansprache von Kunden eines Mitbewerbers ist nicht automatisch unlauter. Für eine Prüfung nach § 1 UWG zählen die konkrete Handlung, ihre Begleitumstände, bestehende Bindungen, die Herkunft verwendeter Informationen und die Beweislage. Der bloße Verlust eines Kunden erlaubt noch keinen sicheren Schluss auf einen Wettbewerbsverstoß.
Diese Checkliste betrifft ausschließlich Kundenansprache zwischen Mitbewerbern. Mitarbeiterwechsel, arbeitsrechtliche Konkurrenzklauseln und Pflichten eines Verkäufers nach einem Unternehmensverkauf gehören nicht zu dieser Prüfung.
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0 von 20 Punkten geprüft
01 Prüfungsgegenstand klar abgrenzen
Halten Sie zuerst fest, welcher Kundenkontakt tatsächlich geprüft werden soll.
02 Ansprache im Original sichern
Wortlaut, Zeitpunkt und Übermittlungsweg sind aussagekräftiger als eine spätere Zusammenfassung.
03 Vertragslage und Begleitumstände erfassen
Ein bestehender Vertrag entscheidet nicht allein über das Lauterkeitsrecht, gehört aber zur Tatsachengrundlage.
04 Herkunft der Informationen nachvollziehen
Dokumentieren Sie, wodurch die gezielte Kontaktaufnahme möglich wurde, ohne vorschnell eine unzulässige Datennutzung zu behaupten.
05 Reaktion und mögliche Folgen dokumentieren
Ordnen Sie Ursache und Wirkung, bevor Sie Ansprüche oder eine außergerichtliche Reaktion erwägen.
Was die Checkliste klärt und was offenbleibt
§ 1 UWG verlangt eine Beurteilung der konkreten geschäftlichen Handlung und ihrer Wirkung auf den Wettbewerb. Weder eine gezielte Ansprache noch ein Kundenverlust tragen für sich allein ein rechtliches Ergebnis. Entscheidend ist das belegbare Gesamtbild des Einzelfalls.
Die Checkliste hilft, Ereignisse, Beteiligte, Aussagen und mögliche Folgen präzise zu erfassen. Sie ersetzt keine Prüfung möglicher Unterlassungs- oder Schadenersatzansprüche und keine gesonderte Einordnung von Vertragsbindungen oder Geschäftsgeheimnissen.
Diese Checkliste bietet allgemeine Orientierung. Sie bewertet weder die Kundenansprache noch einen möglichen Anspruch abschließend. Die rechtliche Einordnung hängt von der konkreten Handlung, den Begleitumständen, den Verträgen und den verfügbaren Beweisen ab.
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