Sichern Sie E-Mails, Nachrichten und Schreiben im Original. Notieren Sie bei Telefonaten zeitnah Datum, Teilnehmer und wesentliche Aussagen. Eine Chronologie sollte zwischen eigenen Wahrnehmungen, Angaben des Kunden und bloßen Annahmen unterscheiden. Screenshots können helfen, ersetzen aber nicht immer die ursprüngliche Nachricht mit ihren Metadaten.
Prüfen Sie außerdem die betroffenen Verträge, ohne daraus vorschnell eine lauterkeitsrechtliche Lösung abzuleiten. Die Vertragslage kann erklären, ob und welche Bindung bestand. Die Frage, ob das Verhalten des Mitbewerbers nach § 1 UWG unlauter war, bleibt davon zu unterscheiden und anhand der konkreten Wettbewerbshandlung zu beurteilen.
Öffentliche Anschuldigungen sind regelmäßig keine gute erste Reaktion. Sie können den Streit verschärfen und neue Risiken schaffen. Eine sachliche Beweissicherung ermöglicht dagegen eine gezielte außergerichtliche Anfrage, eine Unterlassungsprüfung oder die Entscheidung, dass kein weiterer Schritt sinnvoll ist.