Prüfen Sie Wortlaut, Reichweite und Vertragsstrafe vor der Unterschrift.
Prüfen Sie Wortlaut, Reichweite und Vertragsstrafe vor der Unterschrift.
Wie Unternehmen Unterlassungserklärung, Vertragsstrafe und Wiederholung getrennt prüfen.
, Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt
Eine Unterlassungserklärung bindet an ihren genauen Wortlaut. Eine zusätzlich vereinbarte Vertragsstrafe verlangt daneben eine eigene vertragliche Prüfung.
§ 15 UWG und § 1336 ABGB stehen deshalb nicht für dasselbe.
Sichern Sie Entwurf, Abmahnung, beanstandete Werbung und Versionen.
Ordnen Sie Unterlassungserklärung, beanstandete Handlung und Nachweise.
Der Prüfpfad ist nur eine erste Orientierung und ersetzt keine Einzelfallprüfung.
Der Prüfpfad ist nur eine erste Orientierung und ersetzt keine Einzelfallprüfung.
Prüfen Sie Wortlaut, Reichweite und Vertragsstrafe vor der Unterschrift.
Sichern Sie Original, Zustellung, Handlung, Berechnung und Kommunikation.
Ordnen Sie Erklärung, behauptete Wiederholung und Belege chronologisch.
§ 15 UWG betrifft Unterlassung und Beseitigung. Die Vertragsstrafe beruht auf einer Vereinbarung.
Vergleichen Sie Produkt, Kanal, Adressaten, Zeitraum und konkrete Verpflichtung.
Bewahren Sie Abmahnung, Erklärung, Anlagen, Zustellung und Folgeversionen.
Ordnen Sie Unternehmen, Rechtsabteilung, Agentur und Empfänger getrennt.
Unterlassung, Beseitigung und Vertragsstrafe haben unterschiedliche Anknüpfungspunkte.
Erfassen Sie Erklärung, Handlung, Reichweite, Zeitpunkt, Verschulden und Berechnung.
Nein. Die Vertragsstrafe hängt an einer gesonderten Vereinbarung.
Das hängt vom Wortlaut und der konkreten Handlung ab.
Sichern Sie Abmahnung, Erklärung, Zustellung, Werbung, Berechnung und Kommunikation.
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