Verglichen werden muss, was ein Kunde für die ausgewählte Leistung tatsächlich zahlen muss. Dazu können Mehrwertsteuer, Versand, Liefergebühr, Pfand, Serviceentgelt, Mindestbestellwert, Rabattcode oder Mitgliedschaft gehören. Werden Bestandteile nur bei einem Anbieter berücksichtigt, ist der Endbetrag nicht gleichartig berechnet.
Auch die Mengeneinheit kann das Ergebnis verändern. Eine Packung mit sechs Stück ist nicht ohne Weiteres mit einer Packung mit vier Stück vergleichbar. Bei Kilopreis- oder Literpreisvergleichen müssen Grundpreis, Qualität, Ausführung und Verfügbarkeit zusammenpassen. Ein Warenkorb darf nicht durch unterschiedliche Packungsgrößen künstlich günstiger wirken.
Besondere Vorsicht gilt bei personalisierten Preisen und Gutscheinen. Ein Preis, den nur registrierte Mitglieder oder eine kleine Zielgruppe erhält, ist nicht ohne Weiteres ein allgemeiner Vergleichspreis. Die Zugangsvoraussetzung gehört in die Datendokumentation und, soweit für den Gesamteindruck wichtig, in die Werbung.