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Wettbewerbsverstoß von Mitarbeitern: Haftung nach § 18 UWG

§ 18 UWG ordnet die Verantwortlichkeit für bestimmte Wettbewerbsverstöße von Personen an, die im Betrieb tätig sind. Für Unternehmen ist deshalb wichtig, welche Werbemitt.

, Mag. Bernhard Brandauer, Rechtsanwalt

§ 18 UWG ist der gesetzliche Ausgangspunkt für Haftung für Mitarbeiterhandlungen. Die konkrete Prüfung hängt von Tatsachen, Belegen und dem beantragten Rechtsschutz ab.

Eine allgemeine Vermutung ersetzt keine Einzelfallprüfung. Sichern Sie Originalfassungen, Freigaben, Kundenkontakte und Prozessschritte mit Datum und Herkunft.

Ordnen Sie Sachverhalt und rechtliche Schlussfolgerung getrennt, damit die Prüfung nachvollziehbar bleibt.

§ 18 UWG: Die Norm liefert keinen Automatismus.
First orientation

Welche Unterlagen sind bei Haftung für Mitarbeiterhandlungen besonders wichtig?

§ 18 UWG

§ 18 UWG

01 Frage 1

Welche Unterlagen sind bei Haftung für Mitarbeiterhandlungen besonders wichtig?

§ 18 UWG

Erste Orientierung

Welche Unterlagen sind bei Haftung für Mitarbeiterhandlungen besonders wichtig?

01

Die Ausgangslage und das Rechtsschutzinteresse sind noch unklar.

Ordnen Sie Beteiligte, Ziel und Originalunterlagen.

02

Die Tatsachen sind dokumentiert, die rechtliche Einordnung braucht Prüfung.

Sichern Sie fehlende Dokumente und lassen Sie Anspruch und Beweiswert prüfen.

03

Die Unterlagen sind geordnet und können anwaltlich geprüft werden.

Übermitteln Sie die Akte und klären Sie den nächsten rechtlichen Schritt.

Rechtsrahmen

§ 18 UWG ist mit den allgemeinen Anspruchs- und Beweisfragen des UWG zu lesen.

Entscheidend bleiben konkrete Geschäftspraxis und Ziel des Rechtsschutzes.

Relevante Tatsachen

Bei Haftung für Mitarbeiterhandlungen zählt nicht nur ein Schlagwort.

Prüfen Sie Marktbeziehung, Kommunikation, Zeitpunkt und Reichweite.

Belege ordnen

Sichern Sie Unterlagen mit Datum und Herkunft. Verändern Sie interne Aufzeichnungen nicht nachträglich still.

Ordnen Sie jedes Beweismittel der Frage zu, die es belegen soll: So bleiben Vermutungen von Tatsachen getrennt.

Verfahren vorbereiten

Klären Sie vor einer Reaktion Abmahnung, vorläufigen Rechtsschutz, Unterlassungserklärung oder Schadenersatz.

Die Instrumente haben unterschiedliche Voraussetzungen und Risiken.

Fehlannahmen vermeiden

Wirtschaftlich unerwünschtes Verhalten ist nicht automatisch rechtswidrig.

Vermeiden Sie öffentliche Vorwürfe und Fristenversprechen; dokumentieren Sie zuerst den Sachverhalt.

Praktische Schritte

Erstellen Sie eine Akte mit Beteiligten, Zeitachse, Originalunterlagen, Auswirkung und Ziel.

Nutzen Sie den Selbstcheck oder besprechen Sie die geordneten Unterlagen mit der Kanzlei.

FAQ

Häufige Fragen

Was muss zuerst dokumentiert werden? +

§ 18 UWG ist der gesetzliche Ausgangspunkt.

Kann sofort vorgegangen werden? +

§ 18 UWG ist der gesetzliche Ausgangspunkt.

Welche Rolle spielt die gesetzliche Norm? +

§ 18 UWG ist der gesetzliche Ausgangspunkt.

Themen

Haftung des Unternehmens für Wettbewerbsverstöße seiner Mitarbeiter§ 18 UWGWettbewerbsrechtUnterlassung

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