Sichern Sie zuerst die konkrete Ergebnisliste. Dazu gehören Suchanfrage, Datum, Uhrzeit, Gerät, Region, Sprache, Filter, sichtbare Produkte, Kennzeichnungen und der unmittelbar erreichbare Hinweis zu Rankingparametern. Ein einzelner Screenshot ohne Suchkontext kann den Gesamteindruck verkürzen.
Auf Betreiber- und Händlerseite kommen Verträge, Zahlungsmodelle, Provisionsdaten, Produktfeeds, Rankingkonfiguration, Testprotokolle, Freigaben und Änderungsverläufe hinzu. Bei automatisierten Systemen sollte die damals verwendete Konfiguration gesichert werden. Eine spätere Änderung beweist nicht, wie die frühere Ergebnisliste aussah.
Trennen Sie den behaupteten Mangel. Geht es um fehlende Kennzeichnung, um irreführende Rankinginformationen, um eine konkrete Produktbehauptung oder um die Vertragsleistung? Die UWG Abmahnung durch Mitbewerber oder Verband zeigt, warum Schreiben, Anspruch und verlangte Erklärung getrennt geprüft werden sollten.
Bei fortdauernder Platzierung kann eine Unterlassung oder einstweilige Verfügung eine Rolle spielen. Dafür sind konkrete Ergebnisansicht, Wiederholungsgefahr und Sicherungsziel gesondert zu dokumentieren.